Medienrecht Rudolph

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Medienrecht


Medienrecht umfasst diejenigen Bereiche des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts, die sich auf die Sicherung von Information und Kommunikation beziehen. Das Medienrecht ist – wie auch das Internetrecht – eine klassische „Querschnittsmaterie“. Durch die schnelle Entwicklung der Medien und der technischen Möglichkeiten entstehen immer wieder neue Probleme, auf die der Gesetzgeber immer wieder reagieren muss.

Klassische Themen des Medienrechts sind die Medienfreiheiten im Bereich Presse, Radio, Fernsehen, Film und Internet. Dabei spielen unter anderem folgende Gesetze eine Rolle:

  • Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • Preisangabenverordnung (PAngV)
  • Urheberrechtsgesetz (UrhG)
  • Markengesetz (MarkenG)
  • BGB-Informationspflichtenverordnung (heute im BGB geregelt)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) wurden im Jahr 2007 durch das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Lediglich einige ergänzende Vorschriften zu inhaltlich geprägten Telemedien wurden statt in das TMG in den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) aufgenommen.

 Das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) gewinnen zunehmend an Bedeutung. Letzteres geriet zuletzt in die Diskussion durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung vom 02.03.2010, die in wesentlichen Teilen im TKG geregelt ist.
 

 

 

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