Steuerstrafrecht Nürnberg

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90403 Nürnberg

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Fachanwalt für Steuerrecht

Gemäß § 9 der Fachanwaltsordnung umfasst der Lehrgang zum Erwerb der theoretischen besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts im Steuerrecht folgende Themengebiete:

1. Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,

2. Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,

3. Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen:

a. Einkommen- Körperschaft- und Gewerbesteuer,
b. Umsatzsteuer- und Grunderwerbssteuerrecht,
c. Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht,

4. Grundzüge des Verbrauchsteuer- Außensteuer- und des Steuerstrafrechts.

Der Lehrgang zum Fachanwalt für Steuerrecht umfasst 120 Zeitstunden, zuzüglich einiger mehrstündiger Klausuren, die durch unabhängige Gremien der Rechtsanwaltskammer kontrolliert und bewertet werden. Zusätzlich zu den Unterrichtsstunden zum Thema Steuerrecht muss ein Fachanwalt für Steuerrecht auch noch 40 Zeitstunden Unterricht zum Thema Buchhaltung und Bilanzwesen absolvieren.

Die Abschlussprüfung umfasst mehrere Klausuren mit insgesamt mindestens 15 Zeitstunden. In der Regel kommt eine mündliche Prüfung in Form eines Fachgesprächs hinzu, welches von der Rechtsanwaltskammer organisiert wird.

Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen muss ein Fachanwalt für Steuerrecht 50 Fälle aus den verschiedenen Gebieten des Steuerrechts selbständig und weisungsfrei bearbeitet haben. Mindestens 10 davon müssen rechtsförmliche Verfahren (Einspruch oder Klage vor dem Finanzgericht) sein.

Hier können Sie die Fachanwaltsordnung einsehen und herunterladen (Stand 01.03.2010).

 

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