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Wirtschaftsrecht und SteuerstrafrechtIn vielen Bereichen des Steuerrechts sind spezielle anwaltliche Qualifikationen gefragt. Während Steuerberater in der Regel für die Anfertigung von Bilanzen, Jahresabschlüssen oder bei steuerlichen Gestaltungen besonders qualifiziert sind, geht es bei Einsprüchen gegen einen Steuerbescheid oder bei Klagen vor dem Finanzgericht oft um spezielle juristische Fragen. Hier steht die anwaltliche Tätigkeit im Vordergrund. Ein Fachanwalt für Steuerrecht wird dabei mit dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eng zusammen arbeiten, um für den Mandanten die besten Ergebnisse zu erzielen.
Häufig wird ein Steuerstrafverfahren durch eine Durchsuchung oder im Anschluss an eine steuerliche Außenprüfung eingeleitet. Es sollte dann so schnell wie möglich ein spezialisierter Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Aufgrund der Neutralität des Strafverteidigers und der besonderen verfahrensmäßigen Stellung eröffnen sich für den Anwalt häufig Handlungsoptionen, die dem Steuerberater nicht zur Verfügung stehen. In komplexen Wirtschaftsstrafverfahren lassen sich wirtschaftsrechtliche und steuerrechtliche Sachverhalte oft nicht voneinander trennen. So sind beispielsweise die Finanzbeamten angehalten, Auffälligkeiten in einer Buchhaltung, die den Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen, der Staatsanwaltschaft mitzuteilen (vgl. § 4 V Nr. 10 EStG).
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