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TätigkeitsfelderIm Strafrecht wird eine Vielzahl von Mandaten betreut. Die Tätigkeit reicht von Vorwürfen kleinerer Kriminalität wie etwa „BAföG- Betrug“ oder Verkehrsdelikten bis hin zu Betäubungsmittelstraftaten und Kapitaldelikten.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich der Wirtschaftskriminalität, hier insbesondere bei Vorwürfen, die Bezüge zum Steuerrecht haben. Im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (z.B. bei Themen wie Steuerhinterziehung, Betrug, Untreue, Korruption, Insolvenz) sind oft Rechtsfragen von Bedeutung, deren Lösung ein breit gefächertes Wissen und besondere juristische Qualifikationen erfordert.
Neben der klassischen Tätigkeit als Strafverteidiger ist Dr. Tobias Rudolph auch in der Beratung von Unternehmen bei der Abwehr und Aufklärung von Wirtschaftskriminalität (insbesondere Korruption, Untreue, Arbeitnehmerstrafrecht, Datenschutzrecht usw.) tätig.
Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph ist als externer Vertrauensanwalt zur Prävention und Aufklärung von Wirtschaftskriminalität („Ombudsmann“) tätig. Er vertritt als Ombudsmann die Städtischen Werke Nürnberg (StWN), die VAG, die N-ERGIE, sowie die wbg Nürnberg. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite ombudsmann-strafrecht.de. |
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