|
StrafverteidigungViele Standards der Rechtsstaatlichkeit mögen uns heute selbstverständlich erscheinen. Sie müssen jedoch jeden Tag in der Praxis immer wieder ins Bewusstsein gerufen und neu behauptet werden.
Auch wenn sehr viele Strafrechtsfälle heute durch sogenannte Verständigungen ("deals") zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht vorbereitet werden, ist Verteidigung dem Grunde nach Kampf. Kamf um die Wahrheit. Kampf um die Rechte des Beschuldigten. Kampf um die Wahrung rechtsstaatlicher Standards.
Moderne Strafverteidigung ist stets eine Gratwanderung. Ein Anwalt, der nicht in der Lage ist, sich in die Position des Angeklagten hineinzuversetzen, wird vor Gericht wenig erreichen. Genauso wenig kann ein guter Verteidiger es sich leisten, kein Gespür für die Perspektive eines Zeugen oder der Öffentlichkeit zu haben.
Wenn um die Wahrheit gerungen wird, müssen manchmal unbequeme Fragen gestellt werden. Eine Verteidigung, die diesen Namen verdient, setzt damit immer auch Mut und Konfliktbereitschaft voraus.
In Strafsachen kann Dr. Tobias Rudolph Sie vor jedem deutschen Gericht vertreten, auch bei der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) oder im Verfahren der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Eine Vertretung ist auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) möglich. |
|
|
|
|
|




