Rechtsanwalt für Strafrecht, Erbrecht, Internetrecht und Steuerrecht
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Fachanwalt für Strafrecht

Im Strafrecht wird eine Vielzahl von Mandaten betreut. Meine Tätigkeit reicht von Vorwürfen kleinerer Kriminalität wie etwa „BAföG- Betrug“ oder Verkehrsdelikten bis hin zu Betäubungsmittelstraftaten und Kapitaldelikten wie Mord oder Totschlag.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich der Wirtschaftskriminalität, hier insbesondere bei Vorwürfen, die Bezüge zum Steuerrecht haben.

Im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (z.B. bei Themen wie Steuerhinterziehung, Betrug, Untreue, Selbstanzeige) sind neben der Strafprozessordnung (StPO) Rechtsfragen von Bedeutung, deren Lösung ein breit gefächertes Wissen und besondere juristische Qualifikationen erfordert.

Im Frühjahr 2008 habe ich erfolgreich den Lehrgang zur Weiterbildung als Fachanwalt für Steuerrecht absolviert. Diese spezielle Zusatzqualifikation ermöglicht eine schnelle und präzise Einarbeitung in die komplexen Sachverhalte eines umfangreichen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahrens.

Ich verfüge als Fachanwalt für Strafrecht über das notwendige zivil- und steuerrechtliche Hintergrundwissen und über die die praktische Erfahrung, die für die Betreuung wirtschaftsstrafrechtlicher Mandate erforderlich ist.

Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ wird nur an Rechtsanwälte verliehen, die besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen nachgewiesen haben:

  • Methodik und Recht der Strafverteidigung sowie den maßgeblichen Hilfswissenschaften (forensische Psychiatrie, technische Analyse von Verkehrsunfällen, Rechtsmedizin usw.).
  • Materielles Strafrecht einschließlich Jugendstrafrecht (JGG), Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG), Verkehrsstrafrecht (z.B. OWiG, StVG, StVO), Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (z.B. AO, EStG, UStG).
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungsrecht bzw. Strafvollzugsrecht.

Nähere Informationen über die Qualifikationen eines Fachanwalts für Strafrecht finden auf der Internetseite fachanwalt-fuer-strafrecht.de.

In Strafsachen kann ich Sie vor jedem deutschen Gericht vertreten, auch bei der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) oder im Verfahren der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). In Zusammenarbeit mit dem Münchener Rechtsanwalt Frank Niepel bin ich auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) tätig.

Rechtsanwalt | Dr. Tobias Rudolph | Albrecht-Dürer-Platz 4 | 90403 Nürnberg | Tel.: 0911 929 1886