
Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich der Wirtschaftskriminalität, hier insbesondere bei Vorwürfen, die Bezüge zum Steuerrecht haben.
Im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (z.B. bei Themen wie Steuerhinterziehung, Betrug, Untreue, Selbstanzeige) sind neben der Strafprozessordnung (StPO) Rechtsfragen von Bedeutung, deren Lösung ein breit gefächertes Wissen und besondere juristische Qualifikationen erfordert.
Im Frühjahr 2008 habe ich erfolgreich den Lehrgang zur Weiterbildung als Fachanwalt für Steuerrecht absolviert. Diese spezielle Zusatzqualifikation ermöglicht eine schnelle und präzise Einarbeitung in die komplexen Sachverhalte eines umfangreichen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahrens.
Ich verfüge als Fachanwalt für Strafrecht über das notwendige zivil- und steuerrechtliche Hintergrundwissen und über die die praktische Erfahrung, die für die Betreuung wirtschaftsstrafrechtlicher Mandate erforderlich ist.
Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ wird nur an Rechtsanwälte verliehen, die besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen nachgewiesen haben:
Nähere Informationen über die Qualifikationen eines Fachanwalts für Strafrecht finden auf der Internetseite fachanwalt-fuer-strafrecht.de.
In Strafsachen kann ich Sie vor jedem deutschen Gericht vertreten, auch bei der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) oder im Verfahren der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). In Zusammenarbeit mit dem Münchener Rechtsanwalt Frank Niepel bin ich auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) tätig.